Spezialist für mobile Steuerungssysteme Elektronische Steuerung • Antriebe • Systemintegration

Entwicklung elektronischer Steuerungssysteme für mobile Maschinen. Wir entwickeln und programmieren die Elektronik zur Ansteuerung von Hydraulikkomponenten, Dieselmotoren und Elektroantrieben bis 48VDC.

Unsere Expertise

Hydraulik-Ansteuerung

PWM-Signale für Proportionalventile, Drucksensoren, Temperatursensoren

CAN / J1939

CAN-Bus Netzwerke, CANopen, J1939 für Motoren und mobile Systeme

CODESYS / IEC-61131-3

SPS-Programmierung für mobile Controller, strukturierte Software, auch sicherheitsgerichtet bis SIL2-PLd

Mobile Bedieneinheiten

Robuste HMI-Lösungen für den Einsatz in mobilen Maschinen, witterungsbeständige Displays, Joysticks und Bedienelemente für raue Umgebungen

Entwicklung & Prototyping

Von der Konzeption bis zur Serie, kundenspezifische Steuerungslösungen. Hardware-Design, Software-Entwicklung und Inbetriebnahme

Robuste Standards

EMV-Design, IP-Schutzarten, Vibrationsresistenz, erweiterte Temperaturbereiche

Autorisierter Partner

Inter Control Vertriebspartner

Als offizieller Vertriebspartner von Inter Control bieten wir Ihnen Zugang zu robusten Steuerungskomponenten für Maschinenbauer. Spezialisiert auf Controller und I/O-Module zur Ansteuerung von Hydraulik und elektrischen Antrieben in mobilen Arbeitsmaschinen.

Umfassendes Produktportfolio

Komplette Palette an Inter Control Steuerungen und Komponenten

Technische Expertise

Kompetente Beratung und Support für mobile Steuerungsanwendungen

Regionale Verfügbarkeit

Schnelle Lieferung und persönlicher Service vor Ort

Jetzt beraten lassen

Kontaktieren Sie uns

Sie entwickeln mobile Maschinen mit Hydraulik, Elektroantrieben oder Dieselmotoren? Wir entwickeln die passende Steuerelektronik und Software für Ihre Anwendung – von der Konzeption bis zur Serie.

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Adresse

GA - Automation GmbH
Hartmanngasse 2
6830 Rankweil
Austria

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Impressum

Informationen und Offenlegung gemäß §5 (1) ECG, § 25 MedienG, § 63 GewO und § 14 UGB

Webseitenbetreiber

GA - Automation GmbH

Kontaktdaten

Rechtliche Informationen

Anwendbare Rechtsvorschrift: www.ris.bka.gv.at

Berufsbezeichnung: Meisterbetrieb, Elektrotechnik

Online Streitbeilegung

Verbraucher, welche in Österreich oder in einem sonstigen Vertragsstaat der ODR-VO niedergelassen sind, haben die Möglichkeit Probleme bezüglich dem entgeltlichen Kauf von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen einer Online-Streitbeilegung (nach OS, AStG) zu lösen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform hierfür bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Urheberrecht

Die Inhalte dieser Webseite unterliegen, soweit dies rechtlich möglich ist, diversen Schutzrechten (z.B. dem Urheberrecht). Jegliche Verwendung/Verbreitung von bereitgestelltem Material, welche urheberrechtlich untersagt ist, bedarf schriftlicher Zustimmung des Webseitenbetreibers.

Haftungsausschluss

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für den Geschäftsverkehr der GA - Automation GmbH, Hartmanngasse 2, 6830 Rankweil, FN 539705i, im Folgenden: „GA", Übergeber, wir oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend Kunde („Kunden", „Übernehmer" oder „Vertragspartner") genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit GA, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen - insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden - werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von GA ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Entgegenstehende Einkaufs-, Auftrags- oder sonstige Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn dieser auf sie verweist und GA ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag

§ 2.1 Angebot

Angebote von GA sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der GA-Auftragsbestätigung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung sind nur maßgeblich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. stets geistiges Eigentum von GA. Jede Verwendung, Vervielfältigung, Verbreitung und Aushändigung an Dritte, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von GA erfolgen.

§ 2.2 Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag wird von GA nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird GA den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.

§ 3 Geheimhaltung

Der Kunde verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von GA zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zur GA bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von GA Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, Informationen nur auf „need to know"-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit GA oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Angebotslegung von GA aufrecht.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind Nettopreise und in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen. Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 30 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlungen des Kunden haben ausschließlich an GA zu erfolgen. Leistet der Kunde fällige Zahlungen nicht oder werden ihm Zahlungen gestundet, ist GA berechtigt, vom ursprünglichen Fälligkeitstag an Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, zumindest jedoch Verzugszinsen in Höhe von 18 % pa, das entspricht 1,5% pro Monat bzw. 0,05% pro Tag, zu verrechnen.

§ 5 Erfüllungsort und Gefahrtragung

Erfüllungsort ist der Sitz der GA - Automation GmbH, Hartmanngasse 2, 6830 Rankweil. Kosten und das Risiko des Transportes trägt der Kunde. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen, Nachlieferungen oder Nachbesserungen erfolgen oder wenn GA Haustransport, Installationen oder Inbetriebnahme der Produkte übernommen hat.

§ 6 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde hat Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für GA zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser-, Bruchschäden, Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit Abschluss dieser Vereinbarung an GA ab, welche die Abtretung annimmt.

§ 7 Abnahme und Teillieferung

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von GA zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Mit der Lieferung „Ab Werk" bzw „ex works" INCOTERMS 2020 gelten gelieferte Waren bzw Software als abgenommen. GA Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.

§ 8 Verzug

§ 8.1 Lieferverzug

Die Lieferfristen und -termine werden von GA nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von GA nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind.

§ 8.2 Annahmeverzug

Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert, wofür GA eine Lagergebühr von zehn Prozent des jeweiligen Warenwertes pro angefangenem Monat in Rechnung stellt. Gleichzeitig ist GA berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

§ 9 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme gemäß § 7 dieser AGB. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. GA ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.

§ 10 Schutzrechte / Nutzungsumfang

Nach ordentlichem Vertragsabschluss gehen sämtliche Nutzungsrechte, unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber allen, unter § 4 angeführten Zahlungsbedingungen, ordnungsgemäß nachgekommen ist, an den Kunden über. Dies gilt ausschließlich für den vom Kunden zur Realisierung ausgewählten Lösungs- und Entwicklungsvorschlag.

§ 11 Schadenersatz

Zum Schadenersatz ist GA in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GA ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger. Jedenfalls ist die Gesamthaftung von GA, aus welchem Titel immer mit Euro 35.000,00 für Personen und Sachschäden und Euro 7.000,00 für Vermögensschäden begrenzt.

§ 12 Gerichtsstand und Rechtswahl

§ 12.1 Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von GA vereinbart.

§ 12.2 Rechtswahl

Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 13 Weitere Bestimmungen

§ 13.1 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen.

§ 13.2 Formerfordernis

Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

§ 13.3 Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

§ 13.4 Subunternehmer

Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.

GA - Automation GmbH, Stand 06/2023

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Sollte ein Vertragsabschluss zustande kommen, werden sämtliche Daten, resultierend aus dem Vertragsverhältnis, bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert. Der übermittelte Name, die Anschrift und das Auftragsdatum werden darüber hinaus bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

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