Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr der GA - Automation GmbH, Hartmanngasse 2, 6830 Rankweil, FN 539705i, im Folgenden: „GA", Übergeber, wir oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend Kunde („Kunden", „Übernehmer" oder „Vertragspartner") genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit GA, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen - insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden - werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von GA ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Entgegenstehende Einkaufs-, Auftrags- oder sonstige Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn dieser auf sie verweist und GA ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag
§ 2.1 Angebot
Angebote von GA sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der GA-Auftragsbestätigung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung sind nur maßgeblich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. stets geistiges Eigentum von GA. Jede Verwendung, Vervielfältigung, Verbreitung und Aushändigung an Dritte, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von GA erfolgen.
§ 2.2 Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag wird von GA nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird GA den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
§ 3 Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von GA zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zur GA bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von GA Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, Informationen nur auf „need to know"-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit GA oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Angebotslegung von GA aufrecht.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Nettopreise und in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen. Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 30 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlungen des Kunden haben ausschließlich an GA zu erfolgen. Leistet der Kunde fällige Zahlungen nicht oder werden ihm Zahlungen gestundet, ist GA berechtigt, vom ursprünglichen Fälligkeitstag an Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, zumindest jedoch Verzugszinsen in Höhe von 18 % pa, das entspricht 1,5% pro Monat bzw. 0,05% pro Tag, zu verrechnen.
§ 5 Erfüllungsort und Gefahrtragung
Erfüllungsort ist der Sitz der GA - Automation GmbH, Hartmanngasse 2, 6830 Rankweil. Kosten und das Risiko des Transportes trägt der Kunde. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen, Nachlieferungen oder Nachbesserungen erfolgen oder wenn GA Haustransport, Installationen oder Inbetriebnahme der Produkte übernommen hat.
§ 6 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde hat Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für GA zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser-, Bruchschäden, Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit Abschluss dieser Vereinbarung an GA ab, welche die Abtretung annimmt.
§ 7 Abnahme und Teillieferung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von GA zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Mit der Lieferung „Ab Werk" bzw „ex works" INCOTERMS 2020 gelten gelieferte Waren bzw Software als abgenommen. GA Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.
§ 8 Verzug
§ 8.1 Lieferverzug
Die Lieferfristen und -termine werden von GA nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von GA nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind.
§ 8.2 Annahmeverzug
Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert, wofür GA eine Lagergebühr von zehn Prozent des jeweiligen Warenwertes pro angefangenem Monat in Rechnung stellt. Gleichzeitig ist GA berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
§ 9 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme gemäß § 7 dieser AGB. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. GA ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
§ 10 Schutzrechte / Nutzungsumfang
Nach ordentlichem Vertragsabschluss gehen sämtliche Nutzungsrechte, unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber allen, unter § 4 angeführten Zahlungsbedingungen, ordnungsgemäß nachgekommen ist, an den Kunden über. Dies gilt ausschließlich für den vom Kunden zur Realisierung ausgewählten Lösungs- und Entwicklungsvorschlag.
§ 11 Schadenersatz
Zum Schadenersatz ist GA in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GA ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger. Jedenfalls ist die Gesamthaftung von GA, aus welchem Titel immer mit Euro 35.000,00 für Personen und Sachschäden und Euro 7.000,00 für Vermögensschäden begrenzt.
§ 12 Gerichtsstand und Rechtswahl
§ 12.1 Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von GA vereinbart.
§ 12.2 Rechtswahl
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 13 Weitere Bestimmungen
§ 13.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen.
§ 13.2 Formerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
§ 13.3 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
§ 13.4 Subunternehmer
Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.
GA - Automation GmbH, Stand 06/2023